Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert: 18.03.2016

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Falk Müller (im Folgenden „Falk-M“) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Kunden").
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung durch Falk-M ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote von Falk-M sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Die Beauftragung von Falk-M durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist Falk-M berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei Falk-M anzunehmen.

3. Leistungserbringung

3.1. Falk-M erbringt seine Leistungen nach denen in der Branche allgemein anerkannten und praktisch bewährten Standard. Webseiten und Web-Anwendungen werden auf die aktuellsten Browser-Versionen entwickelt, angepasst und getestet.
3.3. Falk-M kann die nach dem Vertrag geschuldeten Pflichten auf Dritte übertragen oder Subunternehmer einschalten.
3.4. Terminvorgaben sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde hat den Erfolg des Projekts in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Falk-M die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten, Computerprogramme und sonstige Mittel zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, Falk-M zu seinen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und Rechnern ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.
4.2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm an Falk-M im Zuge des Projekts zur Verfügung gestellten Mittel rechtskonform eingesetzt werden können, insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Kennzeichenrechte Dritter.
4.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Falk-M dadurch das Projekt bzw. Teile dessen nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der im Zeitplan festgelegte Zeitraum angemessen.
4.4. Der Kunde hat einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffende Angelegenheiten zu benennen. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für Falk-M technisch umsetzbar und zumutbar sind. Falk-M prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.
5.2. Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
5.3. Falk-M wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des LeistungsänderungsverfahrensLeistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der
Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Falk-M dies dem Kunde unverzüglich schriftlich mit.

6. Abnahme

6.1. Der Kunde hat innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe aller Arbeitsergebnisse und Anzeige der Abnahmebereitschaft die Abnahmefähigkeit zu prüfen.
6.2. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde Falk-M eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist wird Falk-M eine mangelfreie und abnahmefähige Version der Arbeitsergebnisse bereitstellen. Im Rahmen der darauf folgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
6.3. Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.
6.4. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
6.5. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe aller Arbeitsergebnisse und Anzeige der Abnahmebereitschaft abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
6.6. Soweit im Projektplan Meilensteine im Sinne von strukturierten in sich geschlossenen Teilaufgaben geregelt sind, kann Falk-M nach Abschluss jedes Meilensteins die Abnahme fordern. Die vorstehenden Absätze gelten hier entsprechend. Fristverschiebungen, welche durch verzögerte Abnahme des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

7. Vergütung

7.1. Die Vergütung ist nach Abnahme und Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug unbar durch den Kunden auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von Falk-M zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für vereinbarte Abschlagszahlungen.
7.2. Der Kunde kann nur dann sein Rückhaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Falk-M anerkannt sind.

8. Rechteeinräumung

8.1. Falk-M überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
8.2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Falk-M haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Falk-M übernommenen Garantie.
9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Falk-M der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
9.3. Eine weitergehende Haftung von Falk-M besteht nicht.
9.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Falk-M.

10. Schriftform, Gerichtsstand

10.1. Soweit nach diesen AGB Schriftform erforderlich ist, wird diese auch durch Übersendung einer E-Mail gewahrt, sofern die E-Mail mit einer Signatur versehen ist, die den Absender mit Vor- und Zunamen erkennen lässt.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Leipzig.


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